2025-11-04
PKF Expert Info Ausgabe 3/2025
Erstreckung der Verlustverrechnung – aktueller Stand der Beratungen
Worum geht es?
Unternehmen – darunter Einzelfirmen, Personengesellschaften und juristische Personen – können Verluste aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren mit dem steuerbaren Reingewinn verrechnen. Dieses
Prinzip der Verlustverrechnung folgt dem First-in-first-out-Ansatz: Verluste werden in der Reihenfolge ihres Entstehens verrechnet. Ziel ist eine Besteuerung, die der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der Unternehmung entspricht.